Die elektronische Patientenakte (ePA) bündelt wichtige medizinische Informationen und Dokumente und gibt uns Einblick in Ihre Krankengeschichte – sofern Sie uns dazu berechtigen. Die Berechtigung erteilen Sie uns in der Praxis ganz einfach, indem Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in das Lesegerät einstecken. Damit können wir für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen auf Ihre ePA zugreifen.
Wie nutzen Sie die ePA?
Schon jetzt können Sie die ePA als App auf dem Smartphone nutzen. Man soll sie auch auf einem PC oder Laptop nutzen können.
Technische Voraussetzungen
Für die Nutzung auf dem Smartphone benötigen Sie ein aktuelles Betriebssystem (iOS oder Android). Für die Nutzung auf dem Desktop benötigen sie eine stabile Internetverbindung. Außerdem müssen Sie dafür einen sicheren Desktop-Client installieren.
Sollten Sie kein mobiles Endgerät besitzen, können Sie medizinische Dokumente in unserer Praxis in Ihre ePA hochladen lassen. Wenn Sie sich für die Offline-Version der ePA entscheiden, können nur medizinische Leistungserbringer direkt auf Ihre Akte zugreifen – das sind Arztpraxen (also wir), Krankenhäuser, Apotheken, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Psychotherapeuten. Sie selbst haben in der Offline-Version keinen direkten Zugriff auf Ihr Dossier.
Unterschied zwischen Online- und Offline-Version
Während Sie in der Online-Version die volle Kontrolle über Ihre medizinischen Daten haben, können Sie in der Offline-Version die Daten nur von den jeweiligen Leistungserbringern einsehen und verwalten lassen.
Datenschutz, Sicherheit und Weitergabe von Daten zu Forschungszwecken
Der Schutz Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. Alle Informationen in der ePA werden nach den neuesten Sicherheitsstandards verarbeitet. Nur Sie und die von Ihnen autorisierten Leistungserbringer haben Zugriff auf Ihre Daten. Sie behalten die volle Kontrolle darüber, wer Ihre medizinischen Informationen einsehen kann. Durch den Einsatz sicherer Authentifizierungsverfahren wie Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird sichergestellt, dass nur berechtigte Personen auf Ihre ePA zugreifen können.
Ein wichtiger Aspekt der ePA ist auch die Möglichkeit, medizinische Daten anonymisiert für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen, z. B. für Pharmaunternehmen zur Entwicklung neuer Therapien und Medikamente. Diese Daten können dazu beitragen, medizinische Innovationen voranzutreiben und die Versorgung zu verbessern. Die Weitergabe Ihrer Daten zu Forschungszwecken erfolgt in einer anonymisierten Form und ist streng reglementiert.
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten zu Forschungszwecken verwendet werden, können Sie dies jederzeit über ein Opt-out in Ihrer ePA deaktivieren.
Rechtliche Grundlagen der ePA
Das Digitalisierungsgesetz und das Gesetz zur besseren Nutzung von Gesundheitsdaten bilden die gesetzliche Grundlage für die ePA. Sie ist als lebenslange Akte angelegt und besteht so lange, bis Sie oder Ihr gesetzlicher Vertreter sie kündigen und damit löschen.
Opt-in und Opt-out: Ihre Wahlfreiheit bei der ePA
Bis Januar 2025 mussten Sie die Akte aktiv bei der Krankenkasse beantragen (Opt-in), nun legen die gesetzlichen Krankenkassen sie automatisch für jedes Mitglied an, also auch für Sie. Auch die ersten privaten Kassen beginnen mit der Einführung der ePA. Die Nutzung bleibt aber freiwillig. Ein Opt-out ist jederzeit möglich und wird Ihnen vor dem Start von der Krankenkasse angeboten.
Wir hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen einen Überblick über die elektronische Patientenakte gegeben zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.
Ihr Praxisteam